Überarbeitet am 9. September 2021
Lumen ist ein globales Kommunikations- und IT-Dienstleistungsunternehmen, das in über 60 Ländern tätig ist und sich darauf konzentriert, seine Kunden mit der Kraft der digitalen Welt zu verbinden. Während die Vernetzung mit dem Lumen-Netzwerk im Allgemeinen kommerziell abgewickelt wird, gibt es eine kleine Anzahl von Internet-Netzwerken, mit denen es für Lumen für beide Seiten von Vorteil sein kann, eine gebührenfreie Vernetzung oder eine sog. „Peering“- bzw. Gegenzugvereinbarung abzuschließen. Lumen hat diese Richtlinie entwickelt, um Leitlinien für die Auswahl von Peers auf globaler oder regionaler Basis bereitzustellen. Lumen wählt Peers unter anderem auf der Grundlage der relativen Größe und des Umfangs des Netzwerks, der komplementären Reichweite von Peer-Netzwerken und des allgemeinen strategischen Nutzens aus, den Lumen durch die Verbindung erfahren wird. Die Einhaltung der in dieser Richtlinie dargelegten technischen und betrieblichen Anforderungen garantiert keine Peering-Beziehung mit Lumen. Potenzielle Peers sollten Lumen mindestens zwei Wochen Zeit geben, um eine vorläufige Antwort auf eine Anfrage im Zusammenhang mit Peering zu geben.
Lumen bewertet diese Richtlinie fortlaufend und behält sich das Recht vor, sie jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Diese Peering-Richtlinie ist nur eine Leitlinie, keine Vereinbarung oder eine Reihe von Regeln, die eine bestimmte Peering-Beziehung regeln. Peering darf nur gemäß einer zwischen Lumen und dem Peer geschlossenen Vereinbarung erfolgen, in der unter anderem Einzelheiten zu Vernetzungsarchitektur, Portkapazität, Streitbeilegung und Betriebsangelegenheiten festgelegt sind. Lumen kann eine Probe-Peering-Vernetzungsvereinbarung mit potenziellen Peers erfordern. Eine solche Probe findet erst nach der Unterzeichnung einer Probe-Peering-Vereinbarung durch beide Parteien statt. Eine erfolgreiche Peering-Probe garantiert jedoch nicht, dass Lumen einer längerfristigen Peering-Vereinbarung zustimmt.
Allgemeine Grundsätze für gebührenfreies Peering
Die folgenden allgemeinen Grundsätze dienen als Grundlage für die spezifischen gebührenfreien Peering-Qualifikationen, die unten in dieser Richtlinie dargelegt werden:
- Die mit dem gebührenfreien Peering-Verkehrsaustausch verbundene Backbone-Kostenbelastung sollte gerecht verteilt werden. Unabhängig von der Richtung oder Art des zwischen den Netzen ausgetauschten Verkehrs sollten die Routing-Praktiken und der Standort der Vernetzungspunkte so sein, dass jede Partei einen angemessen gleichen Anteil an den Backbone-Kosten trägt.
- Das Hauptziel einer Peering-Vereinbarung besteht darin, es jeder Partei zu ermöglichen, ihren Kunden einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten.
- Die Vernetzungsarchitektur und die Verkehrsaustauschpraktiken sollten sicherstellen, dass der Verkehrsaustausch belastbar, skalierbar und sicher ist.
- Jede Beendigung oder Änderung einer Peering-Vereinbarung sollte von beiden Parteien so gehandhabt werden, dass negative Auswirkungen auf die Kunden jeder Partei und auf den Gesamtbetrieb des Internets minimiert werden.
Qualifikationen für potenzielle Kollegen
Lumen erwägt gebührenfreies Peering mit Kandidaten, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Betreiben ein IP-Netzwerk zwischen den Vernetzungspunkten und verwenden das Border Gateway Protocol (BGP), um den Austausch von Datenverkehr an diesen Vernetzungspunkten für den gesamten Internetverkehr zu regeln, unabhängig von Quelle, Ziel oder Technologie zur Bereitstellung des Datenverkehrs (einschließlich IPv4- und IPv6-Internetverkehr)
- Verfügen über ein professionell verwaltetes 24x7x365 NOC, das in der Lage ist, Probleme innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu reparieren oder anderweitig zu beheben, und arbeiten bei der Lösung von Sicherheitsvorfällen, Denial-of-Service-Angriffen und anderen betrieblichen Problemen zusammen
- Müssen das Lumen NOC für geplante Wartungsarbeiten 48 Stunden im Voraus benachrichtigen
- Verwenden an jedem Vernetzungspunkt dasselbe autonome Peering-System (ASN) und kündigen an jedem Punkt einen konsistenten Satz von Routen an, sofern nicht gegenseitig etwas anderes vereinbart wurde
- Filtern Routenankündigungen von ihren Kunden nach Präfix und unter Verwendung von RPKI
- Missbrauchen nicht die Peering-Beziehung, indem Aktivitäten durchgeführt werden, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, das Zeigen einer Standard- oder statischen Route oder das anderweitige Weiterleiten von Verkehr für nicht ausdrücklich beworbene Ziele, das Zurücksetzen von Next-Hop oder das Verkaufen oder Weitergeben von Next-Hop an andere
- Stellen einen kostenpflichtigen Internet-Transitdienst für mindestens 1000 einzigartige Transitnetze (ASNs) bereit, die BGP auf globaler Basis verwenden, oder 250 einzigartige Transitnetze (ASNs), die BGP auf regionaler Basis verwenden. Hier stimmt Lumen zu, dass Peering auf Vernetzungspunkte und Datenverkehr beschränkt ist, die in einer einzigen geografischen Region wie Asien, Europa, Lateinamerika oder Nordamerika enthalten sind.
- Austausch im Monatsdurchschnitt (in dominanter Richtung) des Internetverkehrs auf globaler Basis mit mindestens durchschnittlich 500 Gbit/s oder bei Vereinbarungen auf regionaler Basis mit mindestens durchschnittlich 250 Gbit/s (in dominanter Richtung). Hier stimmt Lumen zu, dass Peering auf Vernetzungspunkte und Datenverkehr beschränkt ist, die in einer einzigen geografischen Region wie Asien, Europa, Lateinamerika oder Nordamerika enthalten sind.
- Erhöhen Kapazität mit ausreichender Vorlaufzeit, um einen ungehinderten Fluss des Internetverkehrs zu gewährleisten
- Stimmen einer gebührenfreien Vernetzung mit Lumen in allen Primärmärkten und zwei Dritteln der Sekundärmärkte in einer bestimmten Region, wie von Lumen definiert, zu, nicht auf diese spezifizierten Märkte (was einen Heimatmarkt umfassen kann) beschränkt, unabhängig davon, ob Lumen sich für eine Vernetzung in einem bestimmten Markt oder einer bestimmten Region entscheidet
- Stellen Tools (z. B. einen öffentlichen Spiegel oder Routenserver) bereit, um eine Diagnose der Peering-Beziehung zu ermöglichen und einen aktuellen PeeringDB-Datensatz zu haben
Sollte ein Kandidatennetzwerk nach Prüfung dieser Anforderungen der Meinung sein, dass diese Anforderungen erfüllt oder erreichbar sind, senden Sie bitte eine Peering-Anfrage an: