Gültig ab 8. Juli 2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portals bilden eine Vereinbarung („Vereinbarung“) von und zwischen CenturyLink Communications, LLC handelnd unter Lumen Technologies Group oder ihren verbundenen Unternehmen („Lumen“) und jeder Person, die den Annahmeprozess für diese Vereinbarung abschließt („Kunde“). Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für die Nutzung der Portale, auf die der Kunde zugreift (die „Portale“). Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen vorherigen Portalbedingungen, die vom Kunden akzeptiert wurden. Der Kunde hat den Service („Service“) im Rahmen einer separaten Vereinbarung mit Lumen oder einem seiner verbundenen Unternehmen („zugrundeliegender Vertrag“) erworben. Die zugrunde liegende Vereinbarung kontrolliert diese Vereinbarung in Bezug auf die Services, sofern in der zugrunde liegenden Vereinbarung oder in einer Bestellung nichts anderes festgelegt ist. Begriffe in Großbuchstaben in der englischen Version, die in dieser Vereinbarung nicht definiert sind, werden in der zugrunde liegenden Vereinbarung definiert. Diese Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem sie vom Kunden akzeptiert wird, und regelt die Nutzung der Portale und der zugehörigen Benutzerhandbücher und Dokumentation durch den Kunden (zusammen „Portalservice“). Durch die Annahme dieser Vereinbarung oder den Zugriff auf oder die Nutzung eines Teils des Portalservice erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, und soweit diese Vereinbarung über ein Online-Akzeptanztool von Lumen akzeptiert wird, wird der Kunde: (a) seine elektronische Unterschrift geben und bestätigen, dass er versteht, und beabsichtigt, dass die Vereinbarung eine rechtsverbindliche Vereinbarung ist und einem unterzeichneten, schriftlichen Vertrag entspricht, und (b) der Erstellung einer elektronischen Aufzeichnung dieser Vereinbarung zustimmen. Wenn der Kunde den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmt, darf der Kunde diese Vereinbarung nicht akzeptieren und der Kunde darf auf keinen Teil des Portalservice zugreifen oder diesen nutzen.
1. Autorisierte Nutzer und verbindliche Wirkung.
Nur autorisierte Benutzer des Kunden (wie unten definiert) können auf den Portalservice zugreifen. Durch den Zugriff auf den Portalservice erklären die autorisierten Benutzer des Kunden, dass sie vom Kunden autorisiert sind, die verfügbaren Informationen einzusehen und/oder die Aktionen durchzuführen, die er über den Portalservice übermittelt, die alle für den Kunden bindend sind. Lumen kann den Zugang zum Portaldienst nach alleinigem und absolutem Ermessen jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern.
2. Übersicht.
Der Portalservice ist eine webbasierte Anwendung, die dem Kunden über eine grafische Benutzeroberfläche Einblick in und Kontrolle über Aspekte bestimmter seiner Dienste aus den zugrunde liegenden Verträgen bietet. Der Kunde gewährt Lumen das Recht, Kundendaten und -informationen, die er durch die Erbringung der Dienste über den Portalservice erhält, anzuzeigen, zu verwenden, zu kopieren und zu übertragen. Die Bereitstellung und Nutzung des Portalservice durch Lumen erfolgt in Übereinstimmung mit den Standardrichtlinien und technischen Anforderungen von Lumen, die durch diesen Verweis aufgenommen werden. Der Kunde muss auf Kosten des Kunden alle Kommunikationsdienste, Geräte und Software von Drittanbietern bereitstellen, die für die Nutzung des Portalservice erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, Lumen unverzüglich alle Gebühren zu zahlen, die für die Nutzung des Portalservice durch den Kunden anfallen. Ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung werden für den Portalservice keine Gebühren erhoben (sofern in einer Kundenbestellung nicht anders angegeben). Wenn und soweit Lumen Serviceleistungs- oder andere Netzwerküberwachungsinformationen bereitstellt, sind diese Informationen nur indikativ und werden nicht notwendigerweise verwendet, um die Anwendbarkeit von Servicegutschriften oder anderen vertraglichen Rechtsbehelfen zu bestimmen. Lumen kann die Features und/oder Informationen, die über den Portalservice verfügbar sind, nach eigenem Ermessen ändern, einschließlich der Einstellung jeglicher Funktionalität oder der vollständigen Einstellung des Portaldienstes. Lumen hat das Recht, die Bedingungen oder Gebühren, die für die Nutzung des Portalservice durch den Kunden gelten (zusammen „Überarbeitung“), jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Eine solche Überarbeitung wird sofort nach Mitteilung von Lumen an den Kunden wirksam, die auf wirtschaftlich angemessene Weise erfolgen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veröffentlichung auf der Portalservice-Website oder per elektronischer oder konventioneller Post. WENN EINE ÜBERARBEITUNG DIE NUTZUNG DES PORTALSERVICE DURCH DEN KUNDEN WESENTLICH UND NACHTEILIG BEEINFLUSST, KANN DER KUNDE DIESEN VERTRAG MIT EINER FRIST VON MINDESTENS SIEBEN TAGEN SCHRIFTLICH DURCH BENACHRICHTIGUNG VON LUMEN AN DIE IM ZUGRUNDE LIEGENDEN VERTRAG ANGEGEBENE KÜNDIGUNGSADRESSE ODER WEBSITE KÜNDIGEN. ODER, FALLS DIE ZUGRUNDE LIEGENDE VEREINBARUNG KEINE KÜNDIGUNGSADRESSE ENTHÄLT, DURCH SCHRIFTLICHE BENACHRICHTIGUNG AN: 931 14TH Str., #900, Denver, CO 80202; Fax: 888-778-0054; Attn.: Notice Coordinator. NACH SOLCHER KÜNDIGUNG HAT DER KUNDE KEIN RECHT, DEN PORTALSERVICE ZU BENUTZEN. DIE FORTGESETZTE NUTZUNG DES PORTALSERVICE DURCH DEN KUNDEN NACH DER MITTEILUNG VON LUMEN ÜBER EINE ÜBERARBEITUNG STELLT DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG UND DER ÜBERARBEITUNG DURCH DEN KUNDEN DAR.
3. Lizenz.
Lumen gewährt dem Kunden eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, beschränkte und widerrufliche Lizenz zur Nutzung des Portaldienstes gemäß dieser Vereinbarung. Diese Lizenz beginnt mit der Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden und bleibt gültig bis: (a) sie mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich von einer der Parteien gegenüber der anderen Partei gekündigt wird, (b) von Lumen ohne vorherige Ankündigung gekündigt wird, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung, die zugrunde liegende(n) Vereinbarung(en) oder anderweitig gemäß dieser Vereinbarung verstößt, (c) zur Kündigung oder zum Ablauf aller zugrunde liegenden Vereinbarungen, die den Portalservice nutzen könnten, oder (d) Lumen nach eigenem Ermessen entscheidet, das Angebot des Portalservice einzustellen. Dem Kunden ist Folgendes ausdrücklich untersagt: (a) Nutzung des Portalservice für andere Zwecke als die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in dieser Vereinbarung beabsichtigt, (b) Zugriff auf den Portalservice für andere Personen als die zuvor bei Lumen identifizierten Vertreter des Kunden zu gewähren, (c) Anfertigen von Kopien der Portalservice-Dokumentation oder der Software, die der Portalservice-Website zugrunde liegt, (d) Vornahme von Änderungen, Erweiterungen, Anpassungen, abgeleiteten Werken oder Übersetzungen des Portalservice oder der zugrunde liegenden Software oder (e) der Versuch, den Portalservice oder die Komponentensoftware zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zurückzuübersetzen, anzupassen oder zu dekompilieren, um Missbrauch oder Manipulation zu ermöglichen. Oder den Portalservice für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen oder den Quellcode daraus oder aus anderen Gründen abzuleiten. Lumen behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung alle nach Gesetz und Billigkeit verfügbaren Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich des Rechts, den Zugang des Kunden zum Portalservice zu sperren oder die Bereitstellung des Portalservice durch Lumen für den Kunden auszusetzen oder zu beenden. Der Kunde ist für die gesamte Nutzung des Kundenkontos (unabhängig davon, ob unter einem Benutzernamen, einer Benutzerkennung oder einem Passwort oder nicht) und dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Kundenkontos vollständig den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht. Der Kunde ist für den Schutz der Vertraulichkeit der Passwörter, Benutzernamen und anderer kundenspezifischer Zugangsinformationen des Kunden verantwortlich. Der Kunde ist für alle Aktivitäten und Gebühren verantwortlich, die sich aus ihrer Nutzung ergeben, einschließlich der unbefugten Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich, Lumen unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder den unbefugten Zugriff auf den Portaldienst zu informieren.
4. Vertraulichkeit.
4.1 Rechnungsstellung und nutzungsbezogene Informationen.
Im Zuge der Bereitstellung des Portalservice für den Kunden hat Lumen Zugriff auf bestimmte abrechnungs- und nutzungsbezogene Informationen über Menge, technische Konfiguration, Art, Ziel, Standort und Nutzungsumfang der Telekommunikationsdienste des Kunden. Nach Bundesgesetz hat der Kunde ein Recht auf Vertraulichkeit dieser Informationen, und Lumen ist verpflichtet, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu schützen. Diese Informationen können nützlich sein, um Produkte und Services an die Bedürfnisse des Kunden anzupassen und die Fähigkeit von Lumen zu verbessern, die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen. Durch die Annahme dieser Vereinbarung ermächtigt der Kunde Lumen, seine verbundenen Unternehmen oder seine Vertreter ausdrücklich, diese Informationen zu verwenden, um festzustellen, ob der Kunde von anderen von Lumen, seinen verbundenen Unternehmen oder seinen Vertretern angebotenen Services profitieren könnte, und diese an den Kunden zu vermarkten. Der Kunde kann seine Autorisierung jederzeit durch ausdrückliche Mitteilung an Lumen widerrufen, und dies hat keinen Einfluss auf die Qualität des dem Kunden bereitgestellten Service.
4.2 Vertraulichkeit.
Keine Partei wird: (a) die Bedingungen der Vereinbarung offenlegen oder (b) die von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen offenlegen oder verwenden (außer wenn dies ausdrücklich durch die Vereinbarung gestattet oder erforderlich ist). Vertrauliche Informationen umfassen keine Kundendaten. Eine Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies von einer Regierungsbehörde, von Gesetzes wegen oder, falls erforderlich, in einem Verfahren zur Begründung von Rechten oder Pflichten aus der Vereinbarung erforderlich ist. Jede Partei beschränkt die Offenlegung und den Zugang zu vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer, Anwälte oder anderen Vertreter, die einen solchen Zugang zur Erfüllung der Zwecke der Vereinbarung vernünftigerweise benötigen und die Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mindestens so restriktiv sind wie die hierin enthaltenen.
4.3 Informationen, die an autorisierte Drittverkäufer weitergegeben werden müssen.
Unter bestimmten, aber nicht allen Umständen kann der Kunde Kundenbestellungen über eine Drittanbieter-Verkaufsorganisation aufgeben, die am indirekten Vertriebskanalprogramm von Lumen teilnimmt („autorisierter externer Vertriebsagent“). Wenn der Kunde einen autorisierten externen Handelsvertreter nutzt, um Services von Lumen zu beziehen, autorisiert der Kunde Lumen und weist Lumen an, vertrauliche Informationen über die Services des Kunden an den autorisierten dritten Handelsvertreter weiterzugeben. Dies umfasst unter anderem Informationen, die dem Kunden über den Portalservice zur Verfügung stehen, und alle proprietären Netzwerkinformationen des Kunden im Sinne des geltenden Rechts. Zu diesen Informationen können Informationen gehören, die sich auf die Menge, die technische Konfiguration, die Art, das Ziel, den Standort und den Umfang der Nutzung von Telekommunikationsdiensten beziehen, die der Kunde von Lumen abonniert hat, sowie Informationen, die in den Rechnungen enthalten sind, die sich auf den Telefonvermittlungsdienst oder den Telefongebührendienst beziehen, den Lumen dem Kunden zur Verfügung stellt.
4.4 Sonderbedingungen für delegierte Administratoren oder Systemadministratoren des Kunden.
Wenn Sie zum delegierten Administrator oder Systemadministrator des Kunden ernannt wurden, sind Sie dafür verantwortlich, die gesamte Sicherheit und Verwaltung der Nutzung des Portalservice durch den Kunden einzurichten und auf dem neuesten Stand zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) jedem Benutzer eine separate ID für den Zugang zum Portalservice zuzuweisen, (b) Berechtigungsstufen für jeden Benutzer zuzuweisen, um sicherzustellen, dass Benutzer nur Zugang zu diesen Aspekten des Portalservice haben, wenn dieser Benutzer befugt ist, für den Kunden zu handeln, (c) sicherzustellen, dass Benutzern, die keinen Zugriff mehr haben sollten, der Zugriff auf den Portalservice verweigert wird, (d) Endbenutzer zu überprüfen, denen Sie Zugang zum Portalservice gewähren, und (e) sicherzustellen, dass jeder von Ihnen bereitgestellte Zugang zum Endbenutzerportalservice der Vertraulichkeit und anderen Bedingungen unterliegt, die nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung festgelegten.
4.5 Persönliche Informationen.
Der Kunde stellt Lumen personenbezogene Daten zur Verfügung, die für den Zugriff auf und die Nutzung der Portale erforderlich sind. Wie hierin verwendet, bezeichnet „personenbezogene Daten“ Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und gemäß den geltenden Gesetzen definiert sind. Der Kunde wird jederzeit alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften in Bezug auf alle in einem Portal bereitgestellten personenbezogenen Daten einhalten. Lumen behandelt solche personenbezogenen Daten gemäß der Lumen-Datenschutzerklärung. Wenn der Kunde oder ein autorisierter Benutzer Lumen im Zusammenhang mit einem Portal personenbezogene Daten über andere Personen als sich selbst (z. B. Kontaktinformationen von Kollegen) zur Verfügung stellt, erklärt und garantiert dieser Kunde oder autorisierte Benutzer, dass er gesetzlich befugt ist, solche Informationen bereitzustellen, und dass alle diese Personen auf die Lumen-Datenschutzerklärung verwiesen wurden.
5. Eigentumsrechte am geistigen Eigentum; Verwendung von Namen und Marken.
Durch nichts in der Vereinbarung oder deren Erfüllung werden Rechte, Titel oder Ansprüche an geistigem Eigentum oder anderen Eigentumsrechten einer der Parteien oder ihrer Lizenzgeber übertragen, lizensiert oder anderweitig übertragen. Keine Partei wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei den Namen oder die Marken der anderen Partei oder eines ihrer verbundenen Unternehmen für irgendeinen Zweck verwenden oder eine Pressemitteilung oder öffentliche Erklärung zu dieser Vereinbarung veröffentlichen.
6. Einschränkungen und Servicelevel.
DER ZUGRIFF AUF DEN PORTALSERVICE UND DIE NUTZUNG DES PORTALSERVICE WERDEN DEM KUNDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. ALLE RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DES PORTALSERVICE ÜBERNIMMT DER KUNDE.
6.1 Schadensbegrenzungen.
Keine der Parteien haftet für Schäden für entgangene Gewinne, entgangene Umsätze, Verlust des Firmenwerts, Verlust erwarteter Einsparungen, Datenverlust oder Kosten für den Kauf von Ersatzleistungen oder direkte, indirekte, zufällige, besondere, Folge-, exemplarische oder strafbare Schäden, die aus dem Betrieb des Portalservice oder der Leistung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung entstehen.
6.2 Gewährleistungsausschluss.
LUMEN ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN, WEDER TATSÄCHLICH NOCH AUFGRUND GESETZLICHER BESTIMMUNGEN ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN GEBRAUCH, AUSSER DENEN, DIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT SIND.
7. Pflichten des Kunden.
Jegliche Nutzung des Portalservice und des Netzwerks von Lumen muss den geltenden Nutzungsbedingungen entsprechen. Der Kunde verpflichtet sich, Lumen, seine verbundenen Unternehmen, Vertreter und Auftragnehmer von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben schad- und klaglos zu halten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder Änderung des Portalservice durch Kunden oder der Mitglieder des Kunden, Endbenutzer, Kunden, Agenten oder andere Dritte ergeben, die den Portalservice („Endnutzer“) über Kundenkonten oder im Auftrag des Kunden nutzen oder darauf zugreifen.
8. Geltendes Recht; Änderung.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York ungeachtet seiner Rechtswahlregeln. Jede Partei wird alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten, die jeweils mit der Lieferung oder Nutzung des Portalservice durch den Kunden durch Lumen im Rahmen der Vereinbarung verbunden sind. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und endgültige Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Portalservice dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen in Bezug auf den Portalservice. Diese Vereinbarung darf nur durch eine Urkunde geändert oder ergänzt werden, die von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei ausgeführt wird. Kein Versäumnis einer der Parteien, Rechte aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt einen Verzicht auf diese Rechte dar.
9. Beziehung und Pendants.
Die Beziehung zwischen den Parteien ist nicht die der Partner, Agenten oder Joint Ventures.
10. Abtretung.
Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, die nicht unbillig verweigert wird. Jede Partei kann jedoch ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei abtreten: (1) an eine Tochtergesellschaft, Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft, die diese Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht, (2) aufgrund des Verkaufs oder der Übertragung im Wesentlichen des gesamten Geschäfts oder der relevanten Vermögenswerte dieser Partei oder (3) aufgrund einer Finanzierung, Fusion oder Umstrukturierung dieser Partei. Diese Vereinbarung gilt für alle zulässigen Übertragungsempfänger oder Abtretungsempfänger. Jeder Abtretungsempfänger des Kunden muss eine gleichwertige oder bessere Finanzlage und Kreditwürdigkeit aufweisen als der Kunde.
11. Allgemeines.
Diese Vereinbarung ist ausschließlich für Lumen und den Kunden bestimmt und soll keiner anderen natürlichen oder juristischen Person (z. B. Endbenutzern) zugutekommen. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung so ausgelegt, dass sie die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich widerspiegelt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft. Kein Versäumnis einer der Parteien, Rechte aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt einen Verzicht auf diese Rechte dar. Alle Bedingungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Beendigung dieser Vereinbarung überdauern sollten, bleiben auch weiterhin bestehen. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt, wie in der zugrunde liegenden Vereinbarung definiert, verursacht wird. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Lumen in Bezug auf die Nutzung des Portalservice durch den Kunden dar.